Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

 

wir heißen Sie herzlich willkommen und freuen uns, Sie im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung zu begrüßen. Mit Betreten des Hauses erkennen Sie die folgenden Regelungen an. Den Anweisungen der Sicherheits- und Aufsichtskräfte oder der Mitarbeitenden des Dokumentationszentrums ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Hausordnung können ein Hausverbot zur Folge haben.

 

Allgemeine Verhaltensregeln

Das Schicksal von Millionen Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, ist das Thema dieses Dokumentationszentrums. Es informiert über Ursachen, Dimensionen und Folgen von Flucht, Vertreibung und Zwangsmigration. Wir verstehen uns als ein Ort historischer Bildung und lebendiger Debatten im Geiste der Versöhnung. Die Ständige Ausstellung beleuchtet politisch, ethnisch und religiös begründete Zwangsmigrationen vor allem im 20. Jahrhundert in Europa und darüber hinaus. Flucht und Vertreibung der Deutschen im historischen Kontext des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Vertreibungs- und Vernichtungspolitik bilden dabei den Schwerpunkt.

Von allen Besucherinnen und Besuchern wird gegenseitige Rücksichtnahme erwartet. Die Würde des Hauses ist zu respektieren. Den Betrieb störende Tätigkeiten oder Handlungen sind nicht gestattet. Das Zurschaustellen und Tragen von Kleidung oder Symbolen, die üblicherweise als Ausdruck einer extremistischen Gesinnung verstanden werden, ist verboten. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden. Mobiltelefone sind in den Ausstellungsräumen lautlos zu schalten, das Telefonieren ist nicht gestattet. Das gilt besonders im Raum der Stille, wo die Besinnung des Einzelnen im Mittelpunkt steht.

Mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden sind Hunde und Haustiere nicht gestattet.

Das Aufhängen von Postern und das Auslegen von Flyern sowie anderen Druckerzeugnissen ist nur mit Zustimmung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung zulässig.

 

Bibliothek & Zeitzeugenarchiv

Für die Benutzung der Bibliothek und des Zeitzeugenarchivs gelten gesonderte Benutzungsordnungen.

Essen/Trinken und Rauchen

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und offenen Getränken ist nicht erwünscht. Rauchen (egal in welcher Form, insbesondere auch von E-Zigaretten und Verdampfern usw.) ist nicht gestattet.

Fotografieren und Filmen

Fotografieren und Filmen ohne Blitzlicht zu privaten Zwecken ist erlaubt. Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen bedürfen der vorherigen Anmeldung und (schriftlichen) Einwilligung der Stiftung.

Garderobe

Sperrige (bspw. Rucksäcke, Taschen – größer als DIN A4-Format –, Koffer, Schirme) oder scharfkantige Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Zur Aufbewahrung stehen im Erdgeschoss Schließfächer zur Verfügung. Eine Haftung für Wertgegenstände in den Schließfächern wird nicht übernommen. Für verlorene Schlüssel wird ein Ersatz von je 5 € verlangt.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen einen informativen und angenehmen Aufenthalt in unserem Haus.

 

Der Direktor

Berlin, August 2026